Erklärung zur Barrierefreiheit für die Websites der aipi e. K.
Die aipi e. K. verpflichtet sich, seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Für uns in Deutschland sind die maßgeblichen Standards die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die alle Websites unseres Unternehmens.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 konform.
Diese Website ist nicht mit den Anforderungen der BITV 2.0 konform. Die nachstehend genannten Punkte werden derzeit überarbeitet.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
- PDF-Dokumente: Einige unserer älteren PDF-Dokumente, die vor dem 1. Januar 2024 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei. Beispielsweise fehlt bei einigen Dokumenten eine korrekte Tag-Struktur, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert. Wir arbeiten daran, neue Dokumente standardmäßig barrierefrei zu erstellen und wichtige ältere Dokumente bei Bedarf zu überarbeiten.
- Untertitel für Videos: Videos, die vor dem 1. Juni 2025 auf unserer Seite eingebunden wurden, verfügen möglicherweise nicht durchgängig über Untertitel. Alle neuen Videos werden mit Untertiteln versehen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde in Form einer Selbstbewertung durch unsere interne Digitalabteilung auf Basis des WCAG-Testverfahrens durchgeführt. Die Erklärung wurde zuletzt am 16. Juni 2025 überprüft.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen kontaktieren Sie uns direkt:
aipi e. K., Grenzstraße 4, 26919 Brake
E-Mail: barrierefreiheit@aipi.de
Telefon: +49 4401 983910
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Antwort aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und die Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Telefon +49 30 18527-2805, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.